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Steinbock

Der Steinbock ist in vielen Kulturen, besonders in den Alpenländern ein Symbol für Widerstandskraft und Durchsetzungsvermögen.
Sie sind Einzelgänger und zeichnen sich durch ihre imposanten Hörner aus. Die Figur der Schwarzburger Werkstätten für Porzellankunst zeigt eindrucksvoll die Proportionen dieses majestätischen Tieres und versinnbildlicht die Schönheit der Natur.
Der Entwurf dieser Plastik entstand 1922 durch Arthur Storch; wurde aber nach vielen Jahrzehnten jetzt zum ersten Mal wieder ausgeformt.
Jede Figur wird in unserer Manufaktur in Rudolstadt von Hand gefertigt.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz "Steinbock"

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz richtet sich zwar nicht an unsere kleine Manufaktur mit 20 MitarbeiterInnen, wir beliefern aber größere Firmen, welche diesem Gesetz unterliegen. Diese Firmen können sich vorab hier informieren, ob wir dem Gesetz genügen.


  • Risikomanagement
    Das Managementsystem zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten besteht aus der Geschäftsführung und der Einkaufsleitung. Die Einkaufsleitung holt sich die vorherige Zustimmung für den Bezug von neuen Zulieferer. Die Geschäftsführung beschränkt sich auf Zulieferer, welche ihren Firmensitz und zugleich ihren Auslierferungsstandort in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • Riskikoanalyse
    Unsere Zulieferer unterliegen ebenfalls dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder haben ihren Firmensitz und zugleich Ihren Auslieferstandort in der Bundesrepublik Deutschland. Dadurch wird von Gesetzes wegen her keine Verletzungen von Menschrechten möglich sein und die Umweltstandards eingehalten.

  • Risikobasierter Ansatz / Reichweite
    Die Sorgfaltspflichten beziehen sich auf den eigenen Geschäftsbereich sowie auf die unmittelbaren Zulieferer. Wir müssen die prioritären Zulieferer prüfen und nicht alle Risiken adressieren:

    Quarzsandwerke Weißenbrunn, Bauer & Co, Porzellanfabrik Tettau GmbH, Braustraße 19, 96369 Weißenbrunn


        
    Porzellanfabriken Christian Seltmann GmbH, Christian-Seltmann-Straße 59-67, 92637 Weiden




  • Maßnahmen
    Wir prüfen, ob die Zulieferer weiterhin Ihren Firmensitz und ihren Auslieferstandort in der Bundesrepublik Deutschland haben. Wir prüfen dazu grundsätzlich jede Eingangsrechnung und jeden Lieferschein. Zulieferer, welche diese Bedingungen nicht erfüllen, könnnen uns nicht beliefern. Zusätzlich werden wir bei Bedarf vom Zulieferer Informationen über Struktur, Akteure, Branchen und Risiken in den Betrieben anfordern.

  • Beschwerdeverfahren
    Beschwerden können an die im Kontakt oder im Impressum angegebenen Kontakte gerichtet werden. Diese Beschwerden werden umgehend an die Geschäftsleitung und zugleich an die Einkaufsleitung weiter gereicht. Die Geschäftsführung und die Einkaufsleitung überprüfen umgehend die eingereichte Beschwerde und werden sofort notwendige Maßnahmen einleiten.

  • Berichte
    Eine Berichtspflicht besteht für uns nicht.

  • Rechte der Betroffenen
    Betroffene von Menschenrechtsverletzungen können sich an die von Gesetzes wegen her möglichen Kontaktstellen wenden.

  • Kontrolle
    Ein Kontrollpflicht seitens der Behörden besteht für unsere Manufaktur nicht.

Informationspflichten zur GPSR Produktsicherheitsverordnung

  • Dieser Artikel wurde in Deutschland hergestellt und entspricht den Herstellungs- und Produktionsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland.
  • Dieses Produkt ist ein Naturprodukt und setz keine chemischen oder andere schädlichen Substanzen frei.
  • Figuren, Plastiken sind reine Ziergegenständige und sind nicht zur Nahrungsmittelaufnahme geeignet.
  • Figuren, Plastiken sind reine Ziergegenständige und dürfen niemals in die Mikrowelle, Backofen oder anders erhitzt werden.
  • Kleinkinder, Kinder oder Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen, welche die möglichen Gefahren, die durch die Verwendung dieser Artikel ausgehen könnten, nicht erkennen, müssen von diesen Artikel ferngehalten werden.
  • Bei unsachgemäßer Handhabung kann der Artikel zerbrechen und damit sich in kleinere Teile zerlegen
    -> Dadurch entstehen auch scharfkantige feinste bis grobe Splitter.
    -> Alle Personen und Tiere müssen von diesen Scherben ferngehalten werden
    -> Werden trotzdem Splitter aus Porzellan verzehrt oder man hat sich andere Verletzungen hinzugezogen,
    dann muß sofort der Notdienst angerufen werden unter folgender Rufnummer

    EURO-NOTRUF: 112

  • Nachdem die Erstversorgung erfolgte, müssen die Splitter und Scherben fachgerecht beseitigt werden.
    -> Grobe und große Scherben und Splitter können mit Hilfe von Besen und Kehrschaufeln in ein reißfeste Abfallbehälter / Abfalltüten etc entsorgt werden.
    -> Kleinste Splitter und Staub können mit dem Einsatz zB eines Staubsaugers entfernt werden.
    -> Scherben und Splitter aus Porzellan dürfen in dem normalen Hausmüll mitgegeben werden.
    -> Dabei ist zu beachten, dass die scharfen Kanten der Splitter oder Scherben sich nicht durch dei Abfallbehälter / Abfalltüten hindurchdrücken und damit eine weitere Verletzungsgefahr durch herausstehende Spitzen enstehen kann.
Angaben zum Hersteller (Informationspflichten zur GPSR Produktsicherheitsverordnung)
Porzellanfabrik Tettau GmbH, Betriebsstätte "Aelteste Volkstedter Porzellanmanufaktur"
Breitscheidstraße 7
07407 Rudolstadt Volkstedt, Deutschland